Erbrecht

Als ehemalige Notarin in Helmstedt (von April 1999 bis Ende September 2005) verfüge ich über vertiefte Kenntnisse des Erbrechts, die ich zur Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen benötigte. Davon profitieren Sie. Insbesondere übernehme ich:

  • Prüfung von vorhandenen oder entworfenen Testamenten und Erbverträgen,
  • Prüfung von Grundbüchern und Erklärung der Bedeutung der Eintragungen,
  • Fälle nach der Höfeordnung (Spezialerbrecht für Landwirte, die einen Hof im Sinne der Höfeordnung haben),
  • Pflichtteilsberechnung,
  • Prozessvertretung wegen Erbstreitigkeiten, Erbrechtliche Beratungen über Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten bzw. Änderungsbedarf bei vorhandenen Testamenten und geänderter Lebenssituation.

Bitte beachten Sie, dass ein Notar Sie über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beraten und das Ergebnis (Testament usw.) beurkunden kann. Dies ist sogar kostengünstiger für Sie.

Allerdings hat der Notar eine Neutralitätspflicht. Wenn also mehrere Parteien zu beraten sind, muss er sich zwar um einen ausgewogenen Vertrag bemühen, darf aber nicht konkret und einseitig die Interessen einer einzelnen Partei berücksichtigen. Dies ist jedoch ausdrücklich die Aufgabe eines Anwalts, der nur seinen Mandanten vertritt.

Wenn z.B. vor der Heirat ein Ehe- und Erbvertrag geschlossen werden soll, empfiehlt es sich, diesen durch einen eigenen Anwalt vorab auf die Konsequenzen prüfen zu lassen und gegebenenfalls vor der Beurkundung, Änderungswünsche durchzusetzen.