Grundstücksrecht

Als ehemalige Notarin in Helmstedt (von April 1999 bis Ende September 2005) verfüge ich über vertiefte Kenntnisse im Grundstücksrecht, die ich zur Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen über Häuser, Eigentumswohnungen und landwirtschaftliche Flächen sowie Erbbaurechtsverträge benötigte. Liegenschaftskarten, Katasterauszüge, Grundbücher, Grundpfandrechtsurkunden gehörten für mich zum Tagesgeschäft. Davon profitieren Sie. Insbesondere übernehme ich:

  • Prüfung von vorhandenen oder entworfenen Grundstückskaufverträgen, Übertragungsverträgen, Grundschuldurkunden,
  • Prüfung von Grundbüchern und Erklärung der Bedeutung der Eintragungen,
  • Fälle nach der Höfeordnung - Hofübertragungsverträge,
  • Prozessvertretung wegen Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Grundschuldurkunden oder Eintragungen im Grundbuch.

Bitte beachten Sie, dass nur ein Notar alle Geschäfte, die mit Grundstücken zusammenhängen, (z.B. Grundstückskaufverträge, Schenkungen und Grundschuldbestellungen) beurkunden darf. Der Notar ist auch dazu verpflichtet, Fragen zu einzelnen Vertragsbestimmungen verständlich zu beantworten.

Der Notar hat eine Neutralitätspflicht und in der Regel auch eigene Vertragsmuster, die er ständig verwendet und der jeweiligen geänderten Rechtslage unter Berücksichtigung von individuellen Sonderwünschen der Vertragsparteien anpasst. Wenn also mehrere Parteien zu beraten sind, muss er sich zwar um einen ausgewogenen Vertrag bemühen, darf aber nicht konkret und einseitig die Interessen einer einzelnen Partei berücksichtigen. Dies ist jedoch ausdrücklich die Aufgabe eines Anwalts, der nur seinen Mandanten vertritt.

Wenn Sie also eine gesonderte Prüfung eines Grundstückskaufvertrags unter Berücksichtigung ihrer eigenen Vorstellungen vor der Beurkundung wünschen, empfiehlt es sich, diese durch einen eigenen Anwalt durchführen zu lassen und gegebenenfalls vor der Beurkundung, Änderungswünsche durchzusetzen. Als ehemalige Notarin stehe ich Ihnen dazu gern zur Verfügung.