Markenrecht

Was ich für Sie im Fall von Markenrechtsverletzungen tun kann:

  • Prüfung der Rechtslage,
  • Individuelle Beratung,
  • Korrespondenz mit der Gegnerin,
  • Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
  • Sofern Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung
  • Ggf. Aushandeln einer möglichst langen Aufbrauchsfrist (bei Vertretung des Verletzers)
  • Bei Verweigerung der Ansprüche, Klage (bei Vertretung des Markenrechtsinhabers)