Markenrecht und Urheberrecht
Seit einigen Jahren schießen immer mehr „Abmahnkanzleien“ aus dem Boden, die Serienbriefe mit nur wenig unterschiedlichem Text verschicken. Abmahngründe sind z.B. die rechtswidrige Teilnahme an einer illegalen Musiktauschbörse, das Angebot von Musik, Hörbuch oder Filmen zum kostenlosen Upload an Dritte, der Verkauf gefälschter Markenware bei e-bay oder die unbefugte Verwendung geschützter Wort- bzw. Wort-/Bildmarken, von Logos, Fotos, Texten oder Design.
Meist erreichen die in scharfem Ton verfassten Abmahnschreiben ihre geschockten Empfänger am Freitag oder Samstag. Die Adressaten sollen dann oft nur bis Dienstag Zeit haben, eine schon vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben und sich zur Zahlung der willkürlich festgelegten Beträge zu verpflichten, die zwischen 150,00 € und mehreren 1.000,00 € beziffert werden.
Auch wenn ein Anwalt ebenfalls Geld kostet, lohnt sich die Einholung von Rechtsrat.
Was ich für Sie tun kann:
Teilnahme an illegalen Tauschbörsen – Musik-, Hörbuch-, Filmdown- bzw. upload
- Prüfung der Rechtslage,
- Individuelle Beratung,
- Korrespondenz mit der Gegnerin,
- Anforderung und Auswertung der Strafakte (z.B. auf vorhandene Beweismittel),
- Ggf. Strafverteidigung unter Berücksichtigung weiterer Auswirkungen des Ausgangs des Strafverfahrens (z.B. bei Beamtenstatus bzw. verkammerter Tätigkeit –Disziplinarverfahren – oder bei Berufswunsch mit Führungszeugnis oder bei jugendlichem Straftäter)
- Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
- Sofern Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung
Markenrechtsverletzungen
- Prüfung der Rechtslage,
- Individuelle Beratung,
- Korrespondenz mit der Gegnerin,
- Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
- Sofern Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung
- Ggf. Aushandeln einer möglichst langen Aufbrauchsfrist (bei Vertretung des Verletzers)
- Bei Verweigerung der Ansprüche, Klage (bei Vertretung des Markenrechtsinhabers)
