Medienrecht
Wenn im Fernsehen, im Radio, in der Zeitung, im Internet oder in anderen Medien ein kritischer Artikel, ein Foto aus ihrer Privatsphäre oder ein Film über Sie oder Ihr Unternehmen erscheint, stellt sich die Frage, ob Sie das hinnehmen müssen. Spätestens, wenn Kunden, Freunde und Bekannte Sie darauf ansprechen, sollten Sie diese Frage prüfen lassen und sich ggf. dagegen wehren.
In Deutschland gibt es die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit. Es gibt aber auch die grundgesetzlich geschützten Freiheits-, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte. Erlaubt sind daher Meinungsäußerungen und Werturteile in einem bestimmten Rahmen. Untersagt werden können nachweisbar unwahre Tatsachenbehauptungen. Die Abgrenzung kann fließend sein.
Der durch die Presseberichterstattung Geschädigte hat Unterlassungsansprüche, einen Anspruch auf Gegendarstellung und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zuständig sind die Zivilgerichte.
Was ich für Sie tun kann:
- Prüfung der Rechtslage, insbesondere die Zulässigkeit der Presseberichte oder -filme bzw. –fotos und Prüfung einer Strafbarkeit des Journalisten (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
- Individuelle Beratung und Kostenkalkulation,
- Vertretung vor Gericht,
- Hinwirken auf einen Vergleich.
