Maklerrecht

Haben Sie für die „Reservierung eines Objekts“ oder eine nicht näher bezeichnete „Dienstleistung“ an den Makler Geld bezahlt ohne dass es zum Vermittlungserfolg kam? Mussten Sie für einen notariellen Kaufvertragsentwurf, den der Makler für Sie in Auftrag gab, an den Notar dessen Gebühren bezahlen, weil es nicht zum Kauf kam? Hat Ihnen der Makler ein Haus mit gravierenden Mängeln vermittelt, die den Wert mindern, z.B. ein Haus mit illegalen Ausbauten, Feuchtigkeitsschäden, einer kleineren Wohnfläche als im Maklerexposé angegeben usw.? Sollen Sie zwei Makler bezahlen? Ob Sie Ihr Geld erstattet bekommen, den Kaufpreis für das Objekt nachträglich mindern können oder den Minderwert als Schaden vom Makler verlangen können bzw. vom Kaufvertrag zurück treten können, erfahren Sie von mir. Ich befasse mich seit 24 Jahren mit dem Maklerrecht, kenne daher sehr viele immer wieder kehrende Fallkonstellationen und kann Sie über die Erfolgsaussichten Ihrer anwaltlichen Vertretung sowie über die Beweislage und Risiken aufklären.