Schwerbehindertenausweis

Wurde Ihr Antrag auf Zuerkennung eines GdB von 50 mit Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises abgelehnt oder ein GdB von unter 50 zuerkannt, sind diese Entscheidungen oft juristisch angreifbar. Ich vertrete Sie gerne gegenüber dem Versorgungsamt oder gegebenenfalls auch vor dem Sozialgericht, um eine rechtmäßige Bewertung Ihrer Funktionseinschränkungen für Sie durchzusetzen. Häufig basiert die ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes auf einer unzutreffenden Erfassung und Bewertung Ihrer Gesundheitsbeeinträchtigungen, die teils gar nicht, teils mit einem zu niedrigen Einzel-GdB erfasst werden.

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