Urheber- und Medienrecht

I. Urheberrecht

Seit einigen Jahren schießen immer mehr „Abmahnkanzleien“ aus dem Boden, die Serienbriefe mit nur wenig unterschiedlichem Text verschicken. Abmahngründe sind z.B.

  • die rechtswidrige Teilnahme an einer illegalen Musiktauschbörse, das Angebot von Musik, Hörbüchern, PC-Spielen oder Filmen zum kostenlosen Upload an Dritte,
  • der unberechtigte Verkauf von (teils gefälschter) Markenware bei e-bay unter unbefugter Verwendung geschützter Firmen-Logos oder unter Verletzung des Erstvertriebsrechts,
  • Unbefugte Verwendung fremder Fotos, Texte oder Design.
  • Unberechtigtes Angebot einer CD mit einem „Bootleg“ – einem unerlaubten Konzertmitschnitt

Meist erreichen die in scharfem Ton verfassten Abmahnschreiben ihre geschockten Empfänger am Freitag oder Samstag. Die Adressaten sollen dann oft nur bis Dienstag Zeit haben, eine schon vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben und sich zur Zahlung der willkürlich festgelegten Beträge zu verpflichten, die zwischen 150,00 € und mehreren 1.000,00 € beziffert werden.

Auch wenn ein Anwalt ebenfalls Geld kostet, lohnt sich die Einholung von Rechtsrat.

Was ich für Sie tun kann, wenn Sie abgemahnt wurden:

  • Prüfung der Rechtslage,
  • Individuelle Beratung,
  • Korrespondenz mit der Gegnerin,
  • Sofern Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung
  • Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
  • Ggf. Anforderung und Auswertung der Strafakte (z.B. auf vorhandene Beweismittel),
  • Ggf. Strafverteidigung unter Berücksichtigung weiterer beruflicher Auswirkungen des Ausgangs des Strafverfahrens (betrifft Beamte, bestimmte Berufsgruppen, Personen, die ein Führungszeugnis brauchen usw.)
  • Ggf. Vertretung im Prozeß

Umgekehrt bedienen sich auch zunehmend mehr Personen im Internet und verwenden Fotos, Texte und anderes ohne Berechtigung und ohne dafür eine Lizenzgebühr zu entrichten.

Was ich für Sie tun kann, wenn Ihre Urheberrechte verletzt wurden:

  • Besprechung der Rechtslage
  • Korrespondenz mit dem Verletzer – Abmahnung
  • Entwurf einer Unterlassungserklärung
  • Darstellung und Berechnung Ihrer Ansprüche
  • Vertretung im Mahn- bzw. Klageverfahren

Urheberrechtliche Vertragsgestaltung, Beratung von Kultur-Veranstaltern, Musikern, Autoren:

  • Entwurf von Verwertungsvereinbarungen, Verlagsverträgen
  • Auslegung von Verlagsverträgen bei Rechtsproblemen
  • Wann fallen GEMA-Gebühren an und wer muss sie zahlen?
  • Wann werden Beiträge zur Künstler-Sozialkasse fällig?

II. Medienrecht:

Zeitungsartikel, Fernseh- oder Radiosendungen und das Internet (soziale Medien) können Existenzen zerstören, wenn in diesen Medien über Sie, Ihre Familie oder Ihr Unternehmen in rechtswidriger Weise berichtet wird. Ebenso können Fotos aus Ihrer Privatsphäre, die ohne Ihr Wissen und Einverständnis im Internet und in den sozialen Medien wie Facebook veröffentlicht werden, Ihnen berufliche und private Nachteile bringen. Viele Arbeitgeber googeln vor der Auswahl des neuen Mitarbeiters dessen Einträge im Internet. Ein „Shit-Storm“ hat schon Unternehmen gezwungen ihre Geschäftspolitik zu ändern, um eine Pleite zu verhindern. Das „Mobbing“ über Facebook hat zu Tragödien geführt. Es ist also klug, hiergegen unverzüglich vorzugehen.

Was ich für Sie tun kann:

  • Darstellung der Rechtslage
  • Außergerichtliche und ggf. gerichtliche Vertretung
  • Presserechtliche Möglichkeiten mit Ihnen abwägen

Wer eine Radiosendung moderiert oder Fernsehsendungen ausstrahlt, hat den Jugendschutz zu beachten, teils müssen Werbeverbote beachtet werden, es ist immer die Presse- und Meinungsfreiheit gegenüber einer unerlaubten Berichterstattung abzuwägen.

Die Werbung für ein Zeitungs-Abonnement hat rechtliche Grenzen einzuhalten.