Ärztliche Kunstfehler und Geburtsschäden

Wenn Sie durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung geschädigt wurden, haben Sie gegen den Arzt/das Krankenhaus Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Diese müssen oft eingeklagt werden und da statistisch nur jeder 3. Prozess vom Patienten gewonnen wird, sollten Sie einen Spezialisten, einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragen. Ich bin seit 1993 schwerpunktmäßig im (zivilen) Arzthaftungsrecht tätig und seit 2006 auch als Fachanwältin für Medizinrecht hierfür besonders gut ausgebildet. Ich kann Ihren Fall rechtlich prüfen und werde Ihnen die Chancen, aber auch Ihre Risiken vor Gericht darlegen. Hierbei profitieren Sie von meiner langjährigen praktischen Erfahrung in diesem äußerst komplizierten und anspruchsvollen Rechtsgebiet.

Die Zeiten, in denen Patienten solche unerwünschten Folgen als „schicksalhaft“ akzeptiert haben, sind lange vorbei. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse steigt seit Jahren. Inzwischen wurden bei vielen Landgerichten spezielle Arzthaftungskammern eingerichtet, die sämtliche Arzthaftungsfälle des Gerichts bearbeiten.

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Geburtsschäden

Sind Sie Eltern eines Kindes, dessen Behinderung die Folge eines vermeidbaren Geburtsschadens ist, kann ich Ihnen ebenfalls helfen. Die Fehler bei den Entbindungen oder der Betreuung der Kinder unmittelbar nach der Geburt werden den Eltern oft in der Hoffnung verschwiegen, dass keine Ansprüche für das Kind geltend gemacht werden und die Eltern glauben, es sei Schicksal, dass ihr Kind behindert ist. Ein Geburtsschaden ist für eine Haftpflichtversicherung ein Großschaden, der lebenslange Zahlungspflichten zur Folge hat. Daher gibt es in diesem Bereich in der Regel keine akzeptable außergerichtliche Einigung. Es ist immer eine Klage nötig. Auch wenn ein Prozess aufgrund des hohen Streitwerts und der Sachverständigengutachten teuer ist, bleibt ein rechtskräftiges Urteil die einzige Möglichkeit, Ihr Kind nach Ihrem Tod wenigstens finanziell abzusichern.

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