Google – Das Recht auf Vergessen, Bewertungsportale, You Tube

Wenn beim Googlen Ihres Namens immer wieder automatische Verknüpfungen mit Geschehnissen erzielt werden, die entweder gar nichts mit Ihnen zu tun haben oder schon viele Jahre zurück liegen, helfe ich Ihnen als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht gegen Google vorzugehen. Auch Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Kommunikationsrechts gehören zum Bereich des Fachanwalts. So werde ich in die Lage versetzt, zu prüfen, ob ich erreichen kann, dass diese Verknüpfungen künftig nicht mehr hergestellt werden. Diesen Anspruch hat vor einigen Jahren erstmalig ein Spanier vor dem Europäischen Gerichtshof erkämpft, dessen Insolvenz mit Hausversteigerung auch nach Jahren immer noch angezeigt wurde. Google musste diese Verknüpfung löschen.

Wenn Ihre Kunden unzufrieden sind oder Waren/Dienste nicht zahlen wollen/können, wird oft damit gedroht, dass man Sie oder Ihr Unternehmen „im Internet fertig machen wird“. So kommt es zu grundlosen geschäftsschädigenden Bewertungen, die Sie sobald wie möglich entfernen lassen wollen. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen hiergegen vorzugehen. Die Meinungsfreiheit gestattet es den Kunden auf diversen Bewertungsportalen ihrem Ärger Luft zu machen. Die Grenzen sind jedoch überschritten, wenn nachweisbar falsche Tatsachen behauptet werden – z.B., dass Ihr Produkt durch Mängel zu Verletzungen des Nutzers führte, dass Sie keine Zeit für den Kunden hatten und dieser stundenlang umsonst warten musste, dass im Hotelzimmer eine Ameisenkolonie wohnte, im Büffet in einem Restaurant Kakerlaken waren oder Sie ohne entsprechenden Abschluß unberechtigt mit einer bestimmten Ausbildung werben. All das müssen Sie sich nicht bieten lassen.

Wenn Sie unverzüglich nach Kenntnis von solchen Bewertungen zu mir kommen, ist ein Eilantrag gegen den Bewerter möglich. Sollte die Person, die die Bewertung geschrieben hat, unter falschem Namen auftreten, so gibt es Möglichkeiten, eine Löschung des Kommentars durch zu setzen.

Es gibt You Tuber, die mit ihren Filmen so viel Erfolg haben, dass sich Werbeunternehmen für eine kostenpflichtige Anzeigenschaltung interessieren, wodurch Einnahmen für die Kanalbetreiber entstehen.

Ärgerlich ist es, wenn die erfolgreichsten Filme „geklaut“ werden und auch woanders zu sehen sind. Ich kann sie als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht kompetent beraten, was zu tun ist und Sie vertreten. Hierbei ist zu prüfen, in welcher Form die Filme anderswo gezeigt werden – liegt ein unerlaubter Upload auf einen anderen Kanal vor oder handelt es sich um eine Verlinkung mit der eigenen homepage (Framing).

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