Markenrecht
Was ich für Sie im Fall von Markenrechtsverletzungen tun kann:
- Prüfung der Rechtslage,
- Individuelle Beratung,
- Korrespondenz mit der Gegnerin,
- Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
- Sofern Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung
- Ggf. Aushandeln einer möglichst langen Aufbrauchsfrist (bei Vertretung des Verletzers)
- Bei Verweigerung der Ansprüche, Klage (bei Vertretung des Markenrechtsinhabers)