Praxis-, Miet- und Leasingverträge der Ärzte – Grundstein für den Erfolg oder für spätere Streitigkeiten – Honorararzt, Konsiliararzt

Damit die Verträge, die für Sie die Rahmenbedingungen Ihrer ärztlichen Tätigkeiten regeln, für Sie keine späteren bösen Überraschungen beinhalten, sollten Sie diese vor Ihrer Unterzeichnung juristisch prüfen lassen. Als Fachanwältin für Medizinrecht verfüge ich über Spezialwissen im Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung. Die mir bekannten Ärzte lieben ihren Beruf und sehen Verträge als berufsbegleitendes Übel an. Oft sind Verträge ohne juristische Unterstützung aufgesetzt worden und werden ohne genauere Prüfung unterschrieben. Spätestens, wenn einzelne Klauseln oder fehlende Regelungen zum Streitthema werden, bedauern Sie das. Neuralgische Punkte sind Regelungen über die Umsatz-, Kosten- und Gewinnbeteiligung, das Ausscheiden eines Vertragspartners, die vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund, Wettbewerbsverbote, Abfindungs- und Ausgleichsansprüche.

Juristisch sehr umstritten sind die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Arbeit als Honorararzt oder Konsiliararzt im Krankenhaus. Hier gibt es das Problem der Scheinselbständigkeit.

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